Förderung

Förderung Ihrer Fort- und Weiterbildung

Sichern Sie sich Ihre individuelle Förderungsmöglichkeit


Für Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote. Welche Möglichkeiten der Förderung für Sie in Frage kommen, erfahren Sie bei uns. 

Förderungsmöglichkeiten im Überblick

  • Bund

    Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein. 


    Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Somit zahlen Sie nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. Er richtet sich an Personen, die

    • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
    • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

    Pro Kalenderjahr können Sie einen Prämiengutschein erhalten.


    Der Spargutschein ermöglicht es Ihnen die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadruch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.


    Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.


    Für weitere Informationen und Hinweise:

    Webseite zur Bildungsprämie


  • Baden-Württemberg

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bezuschusst Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln.


    Höhe der Förderung:

    • 30% der Seminarkosten für Teilnehmer < 50 Jahre
    • 50% der Seminarkosten für Teilnehmer > 50 Jahre
    • 70% der Seminarkosten für Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung

    Förderungsangebote sind unter anderem:

    • Bildungsprämie (ESF-Förderung des Bundes). Bildungsgutscheine für Geringverdiende mit vorgelagerter Beratung. Nähere Informationen unter www.bildungsprämie.info, kostenlose Hotline 0800 2623-000
  • Bayern

    Das Land Bayern fördert Weiterbildungen für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Gefördert werden Personen,

    • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten haben
    • die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind

    Weitere Informationen und Hinwesie unter:

    www.bildungsprämie.info

    und unter der kostenlosen Hotline: 0800 2623-000

  • Berlin

    Das Bundesland Berlin bietet keine individuellen Förderprogramme an.


    Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50% der Kosten, maximal 500 Euro Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. 

  • Brandenburg

    Das Land Brandeburg hat einen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer aufgelegt, den Beschäftigte für ihre berufliche Weiterbildung erhalten. Gefördert werden Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg. Nicht gefördert werden hingegen unbefristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.


    Förderfähig sind Ausgaben für arbeitsplatzunabhänige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen als Grundlage eines individuellen Bildungsziels. Die Weiterbildungskosten inlkusive Prüfungsgebühren müssen mehr als 1.000 Euro betragen.

    Eine Weiterbildungsmaßnahme kann mit bis zu 50% jedoch. maximal 3.000 Euro pro Antrag bezuschusst werden. Der Eigentanteil beträgt mindestens 50%. Eine Förderung ist einmal im Kalenderjahr möglich, entscheidend ist der Beginn der Maßnahme.


    Mehr Informationen und Hinweise:

    Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Team Brandenburg bei der LASA Brandenburg GmbH:

    • Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
    • Auskünfte zum Atragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB: 0331 660-2200
    • vertiefende fachliche Beratung zur Weiterbildung und zu Förderungsmöglichkeiten: über das Weiterbildungstelefon: 0331 704457-22 von Weiterbildung Brandenburg oder das zuständige Regionalbüro für Fachkräftesicherung im Bereich der Wirtschaftsförderung Brandenburg Arbeit
  • Bremen

    Das Bundesland Bremen bietet keine individuellen Förderprogramme an.


    Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50% der Kosten, maximal 500 Euro Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden.

  • Hamburg

    Das Land Hamburg bietet Ihnen einen Weiterbildungsbonus von bis zu 1.125 Euro Zuschuss pro Jahr. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 Euro monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).


    Weitere Informationen und Hinweise:

    www.weiterbildungsbonus.net

    www.zwei-p.org

  • Hessen

    Das Bundesland Hessen bietet keine länderspezifischen Förderprogramme an.


    Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50% der Kosten, maximal 500 € Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. 

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an.


    Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50% der Kosten, maximal 500 Euro Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. 

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

    Mit dem NRW-Bildungsscheck fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Er richtet sich an 

    • alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende
    • Beschäftigte, deren Unternehmen, in dem Sie arbeiten, maximal 249 Beschäftigte hat
    • Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 30.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) nicht übersteigt
    • Weiterbildungsmaßnahmen, welche mindestens 500 Euro betragen

    Mehr Informationen und Hinweise:

    www.weiterbildungsberatung.nrw

  • Rheinland-Pfalz

    Gefördert werden 60% der entstehenden und auch tatsächlich durchgeführten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung). Gefördert werden Personen,

    • deren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegt
    • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten haben oder
    • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Euro bzw. 40.000 bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000 Euro (inkl. MwSt)

    Mehr Informationen und Hinweise:

    www.qualischeck.rlp.de

  • Saarland

    Das Saarland fördert gemeinsam  mit dem ESF die Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), indem es die Kosten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bezuschusst.


    Der Zuschuss kann pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme bis zu 50%, aber maximal 2.000 Euro (ohne MwSt.) betragen. Gefördert werden Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), die ihren Sitz im Saarland haben. 


    Mehr Informationen und Hinweise:

    www.ta.de

  • Sachsen

    Das Land Sachsen fördert berufsbezogene (Weiter-)Bildungen zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen/Qualifikationen und zur Steigerung der Beschäftigungschancen. Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Der Hauptwohnsitz des Teilnehmers ist im Freistaat Sachsen
    • Es muss sich um eine berufliche Weiterbildung nach den vorgegebenen Auswahlkriterien handeln und von einem externen Bildungsdiesntleister durchgeführt werden
    • Eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt erst nach der Antragstellung
    • Die förderfähige Kosten für Weiterbildung und Prüfungsgebühr betragen mindestens 1.000 Euro
    • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind nur bei befristetem Arbeitsverhältnis antragsberechtigt
    • Arbeitnehmer/Beschäftigte mit einem monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 Euro bis 4.000 Euro können die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie Leiharbeitnehmer sind oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll

    Mehr Informationne und Hinweise:

    www.sab.sachsen.de

  • Sachsen-Anhalt

    Das Land Sachsen-Anhalt ermöglicht Zuschüsse für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Gefördert werden 

    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
    • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III

    Es werden Weiterbildungen gefördert, deren Gesamtkosten über 1.000 Euro liegen.


    Mehr Informationen und Hinweise:

    www.ib-sachsen-anhalt.de

  • Schleswig-Holstein

    Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Arbeit vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des wachsenden Fachkräftebedarfs der Unternehmen, die Weiterbildungsbeteiligten von Beschäftigten in Unternehmen, Freiberuflern sowie Inhabern von Kleinstbetrieben mit dem Ziel, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.


    Im Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein in folgenden Fällen anwendbar: Gefördert werden

    • Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 Euro
    • Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 Euro, wenn das jährliche zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfängerin/Förderempfängers über 20.000 Eurp (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte) liegt
    • Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 Euro bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe
    • Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 Euro bei Personen, deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt

    Weitere Informationen und Hinweise:

    www.schleswig-holstein.de

  • Thüringen

    Das Land Thüringen fördert mit Unterstüzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorhaben zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen in Thüringen. Antragsberechtigt sind 

    • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt.
    • Selbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen

    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt

    • für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifzierung von Beschäftigten oder Selbstständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • 1.000 Euro je weiterbildungsscheck
    • Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich.

    Mehr Informationen und Hinweise:

    www.gfaw-thueringen.de

  • DMA-Förderung

    Die Förderung der DeltaMed-AKADEMIE. In Kürze mehr dazu.

Hinweis:

Dies ist keine vollständige Auflistung von Förderungsangeboten. Die Angaben werden von uns unverbindlich zur Verfügung gestellt, können sich jederzeit ändern und sind in der Regel von einer Bewilligung der jeweiligen Behörde oder eines sonstigen Entscheidungsträgers abhängig. Die DeltaMed-AKADEMIE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

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