Service Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen (DEKRA)

Datenschutzbeauftragte/r im Gesundheitswesen (DEKRA)

Unsere Daten sind ein kostbares Gut, die wir in sicheren Händen wissen wollen. Umso besser, wenn dabei ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter unterstützt. Längst empfiehlt es sich, einen solchen auch für Arztpraxen zu benennen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er sogar gesetzliche Pflicht.


An kaum einem anderen Ort werden sensiblere Daten verarbeitet wie in der Praxis. In der Ausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten machen wir Sie fit für Ihre Rolle als Datenschutzbeauftragter. Wir führen Sie sicher durch das Datenschutz-Labyrinth und weisen Ihnen den Weg zum korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten. Dazu beginnen wir mit den rechtlichen Grundlagen und begleiten Sie über die bestehenden Auskunfts- und Dokumentationspflichten bis hin zu sehr komplexen Inhalten wie dem IT-Sicherheitskonzept einer Arztpraxis. Lernen Sie Ihre Aufgaben als Datenschutzbeauftragter kennen und setzen Sie diese anhand praktischer Übungen direkt um. Erfahren Sie, wie Sie Ihre neuen Tätigkeiten bestmöglich in den Alltag integrieren und erlangen Sie so mehr Sicherheit im Umgang mit dem Datenschutz und den geänderten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Unterlagen zum Seminar

Sofern Sie bereits Teilnehmerin oder Teilnehmer dieses Seminars waren, haben Sie im Verlauf der Veranstaltung von dem jeweiligen Referenten ein Passwort erhalten. Mit diesem Passwort können Sie die Datei entschlüsseln und öffnen, die Sie durch den unten befindlichen Download-Link erhalten. Die Passwörter zum Öffnen der Dokumente werden zum Ende jedes Quartals aktualisiert.

Dokumente zum Seminar

Zum SeminarDatenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen erhalten Sie folgende Unterlagen:

 


Zum Download

Hinweis

Die zugrundeliegenden Unterlagen bzw. Muster-Dokumente sollten nur nach sorgfältiger Prüfung und Anpassung auf Ihren eigenen Betrieb verwendet werden.  Die Verwendung geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Bereitsteller von der Haftung ausgeschlossen.

Diese Veranstaltungen könnten für Sie auch interessant sein

  • Share by: